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BGH, 14.04.1986 - II ZR 129/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Geschäftsführer - Sacheinlagenverwaltung - Geltendmachung von Forderungen - Rechtsberatungsgesetz
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1360
- WM 1986, 853
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 08.12.2006 - 12 U 208/05
Nebenintervention: Rechtliches Interesse des als vermeintlicher Gesamtschuldner …
Ob dies hier anders zu beurteilen ist, weil die Klägerin Inhaberin der an sie abgetretenen Schadensersatzforderungen geworden ist und die Geltendmachung der Ansprüche ihrer Gesellschafter daher die Wahrnehmung eigener Interessen und nicht die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten darstellt (BGH NJW-RR 1986, 1360) , bedarf keiner abschließenden Beurteilung. - BGH, 22.03.2010 - II ZR 3/09
Zur Prospekthaftung bei geschlossenen Immobilienfonds der GEHAG in Berlin
Damit hat sie vielmehr als Gesellschafterin des Fonds eigene Angelegenheiten wahrgenommen (vgl. BGH, Sen. Urt. v. 14. April 1986 - II ZR 129/85, WM 1986, 853 f.;… Urt. v. 17. Oktober 2006 - XI ZR 19/05, ZIP 2007, 64 Tz. 29, 42). - BGH, 18.06.1990 - II ZR 132/89
Formbedürftigkeit des Erwerbs von Beteiligungen an einer im Ausland belegenen …
Nachdem die Vorinstanzen die Klage abgewiesen hatten und der Senat durch Urteil vom 14. April 1986 (II ZR 129/85, WM 1986, 853) die Urteile aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen hatte, hat dieses die Klage abermals abgewiesen.